1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Bernd Dammann Dienstleistungen – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinen Vertragspartnern – nachstehend Auftraggeber – genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Dienstleister vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Dienstleister absenden.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarungen.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Dienstleister kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags oder Auftragsangebots auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail zustande.
3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im Dienstleistungsvertrag beschrieben.
4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt laut Dienstleistungsvertrag.
4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich werden die Kündigungsfristen im entsprechenden Dienstleistungsvertrag individuell vereinbart.
4.3 Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn der Dienstleister seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird.
Kündigt der Auftraggeber entgegen diesem Vertragspunkt 4.3 vor Beginn des Vertrages, ist der Dienstleister für seinen Arbeitsausfall angemessen zu entschädigen. Hierfür wird pauschal 30% vom Auftragwert laut Dienstleistungsvertrag für einen Auftrag vereinbart.
4.4 Dem Dienstleistungspreis liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde. Diese findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Dienstvertrags §§ 611 ff. BGB.
4.5 Sämtliche Zahlungen sind wie im Dienstvertrag, bzw. laut Rechnungstext ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Dienstleister ohne jegliche Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 3 % des geschuldeten Rechnungsbetrages zu und wird in der Folgerechnung mit ausgewiesen. Die Verzugszinsen erhöhen sich wöchentlich jeweils um weitere 3%.
Bei fortwährendem Verzug von mehr als 4 Wochen wird der Dienstleistungsvertrag, bzw. die vereinbarte Dienstleistung aufgelöst, bzw. eingestellt. Außerdem wird in diesem Falle eine Vertragsstrafe in Höhe des Betrages der vereinbarten Leistung fällig – und zwar für den Zeitraum der Kündigungsfrist laut Dienstvertrag. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt hierbei unberührt.
4.6 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden gesondert berechnet und in der Rechnung ausgewiesen.
4.7 Sämtliche Leistungen des Dienstleisters verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.
5. Leistungsumfang
5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
5.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber auf dessen Wunsch bei regelmäßigen oder länger als 7 Tage andauernden Aufträgen/Arbeiten in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen.
5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
6. Verschwiegenheitspflicht
Der Dienstleister verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
7. Haftung
7.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
8. Gerichtsstand
8.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
8.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für
alle Leistungen und Auseinandersetzungen
ist: ausschließlich der Sitz des Dienstleisters.
9. Sonstige Bestimmungen
9.1 Der Dienstleister ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
9.2 Der Dienstleister behält sich vor jederzeit seine AGB zu ändern und zu
aktualisieren.
Zusätzlich behält sich der Dienstleister vor, Preisanpassungen vorzunehmen, sofern die wirtschaftliche Lage dies erfordert (z. B. bei Verteuerung von Treibstoffen oder Steuererhöhungen). Der Dienstleister verpflichtet sich den Auftraggeber hierüber zeitnah in Kenntnis zu setzen.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
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